Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Ihr Interesse sowie Ihr Vertrauen bedanken wir uns bei Ihnen.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der REISEN & TOURS VIAJERO-MEXICO S.A. de C.V. nachstehend VIAJERO genannt.

Vertrag

Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und VIAJERO ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Spätestens mit der Anzahlung (25-35%) der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter treten wir als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei der Buchung von Einzelleistungen wie z.B. Flügen. Im Falle einer Buchung bei einem Kooperationsunternehmen von VIAJERO sind die jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Unternehmens zu beachten.

Buchungsbestätigung

Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird VIAJERO dem Kunden eine Buchungsbestätigung mit der Leistungsbeschreibung der gebuchten Reise, dem gesamt Preis und die Art der Reise zusenden.

Zustellung der Reisedokumente

Reisedokumente werden dem Kunden spätestens eine Woche vor Antritt und nach Zahlungseingang per Mail zugestellt.

Zahlungsbedingungen

Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen ist vom Reisenden der ausgewiesene Anzahlungsbetrag in der Höhe von 20%* des Reisepreises auf das angegebene Konto zu leisten. Die Restzahlung bzw. Totalbetrag werden spätestens 35 Tage vor Antritt der Reise fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist VIAJERO berechtigt, ohne Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden Rücktrittskosten zu belasten.

  1. Tagesausflüge sind im Voraus zu bezahlen. Der Gesamtbetrag muss spätestens 36Std. vor der Aktivität auf das auf der Rechnung aufgeführte Bankkonto eingegangen sein bzw. mit Ausnahme und mit unserer Einwilligung vor Beginn des Ausfluges in bar an Viajero (Reiseführer) bezahlt werden. In Euro, USD oder in Pesos zum aktuellen Tageskurs.
  2. Für Rundreisen spätestens 35 Tage vor Rundreiseantritt mit einer Banküberweisung (ohne zusätzliche Gebühr) oder mit einer PayPal Überweisung zusätzlich 6 - 12% Gebühren.
  3. Zahlungen mit der Kreditkarte über unsere Buchungsplattform, gelten die dort angegebenen Preise bzw. werden zusätzlich 6.5% berechnet.

* Je nach Anzahl Teilnehmer, Haciendareise und Zubucher-Reisen, Feiertage wie „Semana Santa“ (Ostern) Weihnachten etc. und spezielle Leistungen wie Flüge etc. sowie Hotels der Luxusklasse können andere Zahlungskondition gelten.

Preise

Alle Preisangaben im Internet auf www.viajero-mexico.com oder in Ihrem persönlichen Reiseprogramm sind in Euro oder in US-Dollar angegeben. Andere Landeswährung wird zum aktuellen Tageskurs umgerechnet.

VIAJERO bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach den folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsabschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren.

  1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
  2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für VIAJERO verteuert hat.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat VIAJERO den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn VIAJERO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung VIAJERO gegenüber geltend zu machen.

Trinkgelder sind in den Reisepreisen nicht inbegriffen.

Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise im Internet unter www.viajero-mexico.com oder aus Ihrem persönlichen Reiseprogramm, bzw. in der Reisebestätigung.

  1. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Änderungen vorzunehmen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
  2. Programmänderungen nach Vertragsabschluss vor und während der Reise, aufgrund von Streiks, politischer oder sonstigen Umständen, Naturgewalten und höherer Gewalt bleiben ebenfalls vorbehalten
  3. VIAJERO behält es sich vor, während einer Gruppen-Rundreise (nicht Privatreisen), Gruppen mit gleichem Reiseprogramm oder Reiseteilprogramm und der gleichen Sprache zusammen zu fügen. (wie z.B. AZTECA MUNDO MAYA express & MUNDO MAYA express)

Annullationsbestimmungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich per E-Mail zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Diese in solchen Fällen entstandenen Kosten und Gebühren bei Viajero werden dem Kunden direkt weiterverrechnet. Annullationskosten müssen innert 8 Tagen bezahlt werden.

Entschädigungsanspruch gegenüber Viajero

Gruppenreisen:

  • Nach Vertragsabschluss mind. 5% pro Auftrag
  • Ab 35 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%
  • Ab 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 50%
  • Ab 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70%
  • Ab 7 Tage vor Reisebeginn 95%

Privat-, Hacienda-, und Individualreisen:

  • Zahlungsbedingungen für Hotelunterkünfte können sich für Buchungen an Feiertagen wie „Semana Santa“ (Ostern), Weihnachten oder auch durch lokale Hochsaison verändern. Die jeweiligen Annullationsfristen und die Stornierungsgebühren der gebuchten Unterkünfte sind maßgebend bzw. bleiben Vorbehalten.

Versicherungen

Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er bereits genügende Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfallversicherungen oder sonstige Versicherungen hat. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullationskosten- und eine Rückreiseversicherung abzuschliessen.

Kündigung des Vertrages durch den Reiseveranstalter

VIAJERO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

  1. Wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt.
  2. Wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht erfüllt werden.
  3. Wenn der Kunde aus verhaltensbedingten Gründen ungeachtet einer Abmahnung von VIAJERO die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt VIAJERO, so behält VIAJERO den Anspruch auf den Reisepreis.

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

  1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.
  2. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 32 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde, seine auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Pass, Visa, Impfungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass, Visa, Zoll, Devisen und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. (wie ESTA Bestimmungen für Transit USA. https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ ). VIAJERO übernimmt keine Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte, wie auch für nicht bewilligte Visa und die daraus resultierenden Folgen und Kosten.

Haftung

Wir haften für die ordnungsgemässe Durchführung der in unseren Reiseprogrammen beschriebenen Reisen bis maximal zur vollen Höhe des Reisepreises.

  1. Für Hotels, Restaurants, Transportunternehmen, Tour Operator (Tagesausflüge) und anderen Leistungsträgern tritt VIAJERO nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung.
  2. Unfälle, Verluste, Diebstähle oder Beschädigungen gleich welcher Art, sind von der Haftplicht ausgeschlossen.
  3. Für eventuelle Störungen, die durch die Lebensart der örtlichen Bevölkerung entstehen (Musik, Motorenlärm, Gespräche in den frühen Morgenstunden etc.) wird nicht gehaftet.
  4. Störungen, die auf Grund leichtsinniges oder fahrlässiges Verhalten des Reisenden eintreten können (z.B. durch Trunkenheit etc.) sind von der Haftung des Reiseanbieters VIAJERO generell ausgeschlossen.

Wir bemühen uns, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel, Unterbringungen sowie den angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte dennoch einmal die Leistung nicht der Ausschreibung entsprechen, ersuchen wir Sie, diesen Umstand sofort dem Reiseleiter, Fahrer oder unserem örtlichen Vertreter zu melden, damit diese umgehend Abhilfe schaffen können. Unterlässt es der Reisende wissentlich, Mängel anzuzeigen, stehen ihm später keine Ansprüche mehr zu.

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde muss sich, um seine Forderungen gegenüber dem Reiseanbieter VIAJERO geltend machen zu können, über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit er eine Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen nach Reiseende, dem Reiseanbieter VIAJERO per E-Mail mitzuteilen.

Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen. Reiseleiter etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

Verspätungen von Transportmitteln wie Bahn, Bus, oder Flugzeug können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste werden in solchen Ländern wie Mexiko und Guatemala oftmals kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass Unterkünfte die von uns angeboten werden, nicht mit europäischem Standard gemessen werden können.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb zwei Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich per E-Mail geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber VIAJERO erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Bestehen zwischen dem Kunden und VIAJERO Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder VIAJERO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Gerichtsstand

VIAJERO ist ein mexikanisches Unternehmen mit Firmensitz in Playa del Carmen. Aus diesem Grunde werden für sämtliche Ansprüche, mexikanisches Recht angewendet und vereinbart, Gerichtsstand Cancún, Quintana Roo.

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